Sicherstellung
Schlepp + Berge GmbH
Immer wieder werden wir von der Polizei, von Hausverwaltungen, von Staatsanwalt oder Richter, von Grundstückbesitzer, Leasingfirmen oder Inkassobüros beauftragt Fahrzeuge mit und ohne Kennzeichen, Fahrräder, Mopeds, Motorräder oder Anhänger abzuschleppen und an einen im Verfügungsbereich des Auftraggebers befindlichen Patz oder auf unseren Hof zu verbringen und zu verwahren. Nicht nur PKW auch LKW mussten wir schon sicherstellen.
Die Sicherstellung kann aus folgenden Gründen angeordnet werden:
- Das KFZ ist gestohlen.
- Das KFZ ist durch Einbruch nicht mehr zu versperren und der Besitzer ist nicht erreichbar.
- Das KFZ wurde nicht ordnungsgemäß versperrt und der Besitzer ist nicht erreichbar.
- Das KFZ wird ohne Kennzeichen auf Privatgrund abgestellt!
- Der Besitzer ist mit den Leasing- oder Kreditraten in Verzug!
- Der Besitzer bezahlt offene Verkehrsstrafen nicht!
- Das KFZ wurde für eine Straftat verwendet!
- Aus Folgen eines Unfalles!